Was bedeutet Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m |
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11.01.2015 13:18
freezy
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Was bedeutet Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m
Hallo Leute,
mir stellt sich die Frage was der Satz "Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m" in der BayBO Version 2013-2014 bedeutet. Wir haben einen Funkmasten am Gebäude, nach Rücksprache heißt es da, freie Höhe 10 Meter ab Dachkante.
Da ich im 2007er BayBO nur dieses gelesen habe "Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m", denke ich dass die Regierung das 10 Meter für Kleinwindkraftanlagen ebenfalls für die freien 10 Meter ab Dachkante geändert hat. Also übernommen von den Funkmasten.
Was meint ihr dazu? Sind jetzt 10 Meter ab Dachkante gemeint oder 10 Meter ab Boden? Denn "freistehende 10 Meter" heißt für mich ab Dachkante. Man muss ja berückstichtigen dass nicht wenige Häuser bereits über 12 Meter hoch sind. Warum sollte dann ein Windrad nur 10 Meter im Garten hoch sein dürfen?
Danke für eure Meinungen
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12.01.2015 00:53
Hermann Administrator
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Re: Was bedeutet Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m
Moin allerseits meiner Meinung nach sind es 10 Meter freistehend. Egal ob ein Berg, Haus oder Felsbrocken darunter ist. Abgeleitet eigentlich von den Masten für Antennenanlagen. Denn 1,6 m Spannweite bei Microwindgeneratoren nehmen Behörden eh nicht erst. Es sei denn ein Nachbar meldet eine Lärm machende Kleinwindanlage, die ja bis ca. 20 Kilowatt oder noch mehr geht, der Behörde. Dann muß reagiert werden. Das geht dann nicht. Also wenn man mich fragt liegt es nur an den Nachbarn. Über 10 Meter allerdings benötigt man eine Genehmigung, ob im Garten oder auf einem Haus. Auf einem Haus allerdings wird man kaum einen 10 Meter frei stehenden Mast setzen. Mein Haus z.B. ist 18m und der Mast zum herausschieben ist 1 bis 4 Meter hoch. Wenn ich ab Erdboden einen Mast gebaut hätte müsste er dann so 22 Meter hoch sein und dann eine Genehmigung haben.
Beste Grüße Hermann eMail : hermann@mahnecke.de Black600/48V indor
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