Rechtlich Kurioses! |
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19.01.2016 11:46
toma
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Rechtlich Kurioses!
Hey zusammen, ich bin heute zufällig auf diesen Artikel gestoßen und wollte mal eure Meinung dazu wissen. Ist es nicht absurd dass Erben eines Verstorbenen dessen Resturlaub "in Anspruch" nehmen können? Sehr sehr kurios, aber scheinbar rechtens... was denkt ihr darüber?
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19.01.2016 14:12
Randvogelsberger
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Re: Rechtlich Kurioses!
Moin
Da ja (bezahlter) Urlaub Bestandteil des Lohnes Deiner Arbeit ist (also nicht nur Geld), geht nicht abgewickelter Urlaub in die Erbmasse über. Ich persönlich finde das richtig, denn das Unternehmen "berreichert" sich ja um den nicht mehr genommenen Urlaub. Gleiches gilt auch bei Wechsel zu einem anderen Arbeitnehmers. Da muss nicht abgewickelter, Dir zustehender Urlaub ausbezahlt werden.
Von daher halte ich das nicht für kurios sondern für richtig. Es ist halt nur nicht/ wenig bekannt und muss oft erst beim Unternehmen des Verstorbenen beantragt werden.
Gruß Andy
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